21 § 11 Turnrat - (4) Turnratsitzungen sind grundsätzlich öffentlich für alle ordentlichen Vereinsmittglieder und für die Ehrenmitglieder. Der Turnrat kann sie bei Bedarf im Einzelfall anhören. - Digital: Die Turnratsitzung kann auch als rein virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Ob sie in dieser Form oder als Präsenzveranstaltung stattfinden soll, gibt der Vorstand mit der Einladung bekannt. - Hybrid: Die Turnratsitzung kann sowohl in Präsenzform als auch zeitgleich virtuell durchgeführt werden. Die konkrete Form gibt der Vorstand mit der Einladung bekannt. - Umlaufverfahren: Beschlüsse der Turnratsitzung können auch in Textform gefasst werden. Hierzu versendet der Vorstand an die Mitglieder Beschlussvorlagen. Die Mitglieder haben ihre Stimme innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Der Beschluss ist wirksam gefasst, wenn sich mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung beteiligt hat und der Beschluss die erforderliche Mehrheit erreicht hat. § 13 Abteilungen und Sparten - (3) Die Abteilungsleitung hat einmal im Jahr eine Abteilungsversammlung durchzuführen, bis spätestens zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung. - Digital: Die Abteilungssitzung kann auch als rein virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Ob sie in dieser Form oder als Präsenzveranstaltung stattfinden soll, gibt der Vorstand mit der Einladung bekannt. - Hybrid: Die Abteilungssitzung kann sowohl in Präsenzform als auch virtuell oder durchgeführt werden.
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