20 - 3. Aufsichtsratssitzungen finden nach Bedarf statt, wobei Aufsichtsratssitzungen mindestens viermal jährlich stattfinden sollen. - Digital: Die Aufsichtsratssitzung kann auch als rein virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Ob sie in dieser Form oder als Präsenzveranstaltung stattfinden soll, gibt der Vorstand mit der Einladung bekannt. - Hybrid: Die Aufsichtsratssitzung kann sowohl in Präsenzform als auch zeitgleich virtuell durchgeführt werden. Die konkrete Form gibt der Vorstand mit der Einladung bekannt. - Umlaufverfahren: Beschlüsse der Aufsichtsratssitzung können auch in Textform gefasst werden. Hierzu versendet der Vorstand an die Mitglieder Beschlussvorlagen. Die Mitglieder haben ihre Stimme innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Der Beschluss ist wirksam gefasst, wenn sich mindestens drei der fünf der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung beteiligt haben, und der Beschluss die erforderliche Mehrheit erreicht hat. - 4. Der Vorstand lädt unter Angabe der Tagesordnung zu Aufsichtsratssitzungen ein. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann eine Aufsichtsratssitzung einberufen. - (o) Abhaltung regelmäßiger Turnratssitzungen mit allen Abteilungsleitern bzw. deren - 5. Ein Vorstandsmitglied lädt zu Vorstandssitzungen ein und leitet sie. Die Ladung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen. - Die Beschlussfassung des Vorstands kann auch im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Der Vorstand ist berechtigt, Beschlüsse im Rahmen eines Umlaufverfahrens zu fassen.
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