KTB-Infoheft

22 Die konkrete Form gibt der Vorstand mit der Einladung bekannt. - Umlaufverfahren: Beschlüsse der Abteilungssitzung können auch in Textform gefasst werden. Hierzu versendet der Vorstand an die Mitglieder Beschlussvorlagen. Die Mitglieder haben ihre Stimme innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Der Beschluss ist wirksam gefasst, wenn sich mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung beteiligt hat und der Beschluss die erforderliche Mehrheit erreicht hat. Daneben kann eine Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. § 14 Kassenprüfer - (e) Eine Belehrung und Unterzeichnung über eine Schweigepflicht müssen vor der Prüfung erfolgen. - (f) Die Kassenprüfung findet mindestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung statt, in der über die Entlastung des Vorstands beschlossen werden - soll. Der Kassenwart organisiert die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Kassenprüfung. § 16 Erwerb der Mitgliedschaft - (5) Bei der Aufnahme in den Verein sind die aktuellen Beiträge und Aufnahmeentgelte der zu entrichten. § 18 Erlöschen der Mitgliedschaft - (4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Aufsichtsrats, unter Anhörung des Ältestenrats, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. - (6) Gegen diesen Beschluss des Aufsichtsrats ist Berufung innerhalb einer Woche nach Zustellung möglich. Diese ist schriftlich beim Aufsichtsrat einzureichen. Über

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