19 § 8 Delegiertenversammlung - (6)Die Delegiertenversammlung findet einmal in jedem Geschäftsjahr statt. - Digital: Die Delegiertenversammlung kann auch als rein virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Ob sie in dieser Form oder als Präsenzveranstaltung stattfinden soll, gibt der Vorstand bei der Einladung bekannt. - Hybrid: Die Delegiertenversammlung kann sowohl in Prä- senzform als auch zeitgleich virtuell durchgeführt wer- den. Die konkrete Form gibt der Vorstand bei der Einla- dung bekannt. - Umlaufverfahrensbeschlüsse der Delegiertenversamm- lung können auch in Textform gefasst werden. Hierzu versendet der Vorstand an die Mitglieder Beschlussvor- lagen. Die Delegierten haben ihre Stimme innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Der Beschluss ist wirksam gefasst, wenn sich mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Delegierten an der Abstimmung beteiligt hat und der Beschluss die erforderliche einfache Mehrheit erreicht hat. § 9 Aufsichtsrat - Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Delegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt umschichtig, in ungeraden Jahren werden die Aufsichtsratsmitglieder 1, 3 und 5 gewählt und in geraden Jahren die Aufsichtsratsmitglieder 2 und 4. Der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter werden im Anschluss an die Wahl von den Aufsichtsratsmitgliedern bestimmt und dem Vorstand mitgeteilt. Die zugewiesene Nummerierung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats muss protokolliert werden.
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