KTB-Infoheft

WICHTIG Schäden sofort melden Die ARAG Sportversicherung muss leider in zunehmendem Maße feststellen, dass die Vereine und Mitglieder Schadenfälle erst mit erheblicher Zeitverzögerung melden. Alle Verantwortlichen in den Vereinen müssen sich darüber im klaren sein, dass mit verspäteten Schadenmeldungen unter Umständen unübersehbare Konsequenzen verbunden sein können. Für die Meldung müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Das ist notwendig, damit Ermittlungen durchgeführt werden können und die ARAG die Chance hat, Maßnahmen zu treffen, die Folgen - und damit die Kosten - des Schadenfalles unter Kontrolle zu halten. Werden diese Fristen überschritten, kann es schlimmstenfalls zu einer Ablehnung des Schadenfalles kommen. Bei Unfallschäden sind verspätete Meldungen besonders unangenehm, weil der verletzte Sportler erst entsprechend später über die ihm zustehenden Leistungen verfügen kann. Muss die Regulierung sogar abgelehnt werden, weil alle Fristen verstrichen sind, geht der Verletzte sogar leer aus. Deshalb die dringende Bitte an alle Vorstände, Sozialwarte, Unfallsachbearbeiter, Trainer und Übungsleiter: Entscheiden Sie niemals selbst, ob ein Schadenfall eine Versicherungsleistung auslösen könnte oder nicht. Melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich an das Versicherungsbüro. Sobald Sie von einem Unfall Kenntnis bekommen: Prüfen Sie unbedingt, ob eine Unfallmeldung an das Versicherungsbüro gegangen ist, fragen Sie alle Beteiligten. Im Zweifel gibt das Versicherungsbüro Ihnen Auskunft, ob eine Meldung vorliegt oder nicht. P.S.: Unfallmeldungen sind grundsätzlich an die KTB-Geschäftsstelle einzureichen. Von dort werden sie gestempelt an das Versicherungsbüro des LSV weitergeleitet. Bitte Studienbescheinigungen rechtzeitig (sofort nach Erhalt!) abgeben. Eine Rückerstattung voll abgerufener Beiträge ist nicht möglich! Achtung, Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahre! Für alle, die 18 Jahre alt werden, wird ab diesem Zeitpunkt automatisch der Erwachsenenbeitrag erhoben. Nur bei rechtzeitiger Vorlage einer Ausbildungs-, Schul- oder Studienbescheinigung wird ein ermäßigter Beitrag für die Zeit gewährt, die auf der Bescheinigung ausgewiesen ist. Auch alle anderen Mitglieder, die eine befristete Bescheinigung vorgelegt haben, müssen rechtzeitig eine neue Bescheinigung vorlegen, sonst wird der volle Beitrag erhoben. Wurde der volle Beitrag wegen fehlender Ausbildungsbescheinigung etc. erhoben, kann auch bei nachträglicher Abgabe keine Rückerstattung oder Verrechnung der Beitragsdifferenz beansprucht werden.

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